Immobilien & Verwaltung
Wohnungsübergabe: Vorlage für Räume, Zähler und Schlüssel
Welcher Zählerstand gehört zu welchem Gerät? Wo sitzt der Kratzer und was bleibt noch zu prüfen? Mit dieser Vorlage halten Sie Räume, Fotos, Zähler und Schlüssel zusammen. Das ausgefüllte Beispiel zeigt, wie aus dem Termin ein nutzbares Protokoll wird.

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So sieht die ausgefüllte Vorlage aus. Laden Sie die leere Word-Datei herunter und passen Sie sie an Ihren nächsten Vorgang an.
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Wohnungsübergabe: Räume, Zähler und Schlüssel erfassen
Wohnung M-07: Drei Einträge, drei klare Aussagen
- Küche
Türinnenseite: Kratzer, etwa 8 cm. Die Fotos K-01 und K-02 zeigen Ort und Detail.
- Wohnzimmer
Fensteröffnung noch nicht vollständig geprüft. Objektbetreuung vereinbart Nachprüfung.
- Kaltwasser
W-441: 128,450 m³, abgelesen am 14.09.2026 um 10:25 Uhr. Foto Z-01.
Auf dieser Seite
Vor dem Termin: Räume, Zähler und Schlüssel vorbereiten
Tragen Sie Objekt, Wohnung, Datum und die Beteiligten mit ihrer Rolle ein. Listen Sie Räume und Nebenflächen wie Keller oder Balkon auf. Bleibt ein Bereich unzugänglich, wird er als offener Punkt geführt.
Verwenden Sie für Protokoll und Fotos dieselbe Vorgangskennung. Bereiten Sie je Zähler Felder für Art, Nummer, Stand, Einheit und Ablesezeitpunkt vor. So kann das Büro jeden Wert dem richtigen Gerät zuordnen.
Vor Ort: so konkret wie auf einem Foto
Beschreiben Sie Raum, Stelle und sichtbaren Zustand. „Kratzer an der Innenseite der Küchentür, etwa 8 cm“ hilft mehr als „Tür mangelhaft“. Halten Sie abweichende Einschätzungen der Beteiligten getrennt von der Beobachtung fest.
Ein Übersichtsbild zeigt den Ort, ein Detailbild die Auffälligkeit. Tragen Sie die Bildkennung am Protokollpunkt ein. Bei Schlüsseln halten Sie Art und Anzahl getrennt fest, zum Beispiel Wohnung, Hauseingang und Briefkasten.
Beispiel: Kratzer erfasst, Fensterprüfung noch offen
In Wohnung M-07 ist an der Küchentür ein Kratzer sichtbar. Im Wohnzimmer blockiert ein Möbelstück das vollständige Öffnen des Fensters. Die Tabelle hält fest, was gesehen wurde und was beim Termin noch nicht geprüft werden konnte.
| Bereich | Feststellung | Bezug / nächste Aktion |
|---|---|---|
| Küche | Kratzer Türinnenseite, etwa 8 cm | Fotos K-01 / K-02 |
| Wohnzimmer | Fensteröffnung nicht vollständig geprüft | Nachprüfung durch Objektbetreuung vereinbaren |
| Kaltwasser | Zähler W-441: 128,450 m³ | Foto Z-01, abgelesen 14.09.2026, 10:25 Uhr |
Wenn Sie den Zustand unterschiedlich beurteilen
Halten Sie zuerst die gemeinsame Beobachtung fest: „Kratzer an der Küchentür, etwa 8 cm, Fotos K-01/K-02.“ Ergänzen Sie die unterschiedlichen Angaben getrennt: „Mieter: bereits beim Einzug vorhanden. Verwaltung: im bisherigen Protokoll nicht vermerkt.“ Als nächste Aufgabe bleibt der Abgleich mit dem Einzugsprotokoll.
Normale Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch muss der Mieter nicht vertreten. Ob die konkrete Stelle darunter fällt, wird durch ihre Aufnahme ins Protokoll noch nicht geklärt.
Quellen: BGB § 538: Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch
Zum Abschluss: offene Punkte mitnehmen
Lesen Sie die Einträge mit den Beteiligten durch. Legen Sie fest, wer eine offene Prüfung oder Rückmeldung übernimmt. Führen Sie die Beobachtung und eine vereinbarte Maßnahme in getrennten Feldern.
Soll jemand Kosten übernehmen oder einen strittigen Punkt erledigen, braucht diese Vereinbarung einen ausdrücklich formulierten Inhalt. Ein Foto oder die Aufnahme ins Protokoll entscheidet nicht über Verantwortung und Kosten.
- Zählernummern und Einheiten mit den Fotos abgleichen.
- Schlüssel nach Art zählen und dokumentieren.
- Offene Punkte einer zuständigen Person zuordnen.
- Protokollfassung, zugehörige Bilder und vereinbarte Weitergabe gemeinsam ablegen.
Für den Folgeauftrag dieselben Angaben nutzen
Für einen anschließenden Auftrag kann die Verwaltung Wohnungskennung, Beschreibung und Fotos aus dem Protokollpunkt übernehmen. Prüfen Sie, ob Ihr Verwaltungssystem diese Verbindung bereits unterstützt. So bleiben Protokoll und weitere Bearbeitung beim selben Sachverhalt.
Quellen zum Nachlesen
- BGB § 538: Abnutzung durch vertragsgemäßen GebrauchVerantwortung für vertragsgemäße AbnutzungNachgelesen am 21. September 2026
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