Immobilien & Verwaltung
Unterlagen für die Betriebskostenabrechnung vorbereiten
Die Belege sind da, aber bei einer Rechnung fehlen Aufteilung oder Zeitraum. Mit dieser Unterlagenliste sehen Sie vor der Abrechnung, was zu welchem Objekt gehört und welche Rückfrage noch offen ist. Das ausgefüllte Beispiel zeigt drei typische Bearbeitungsstände.

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Betriebskosten: Belege und Rückfragen für die Abrechnung
Drei Belege für die Abrechnung 2025
- Abfallgebühren
1.080 € für 2025: Objekt steht fest, Vertragszuordnung wird geprüft.
- Handwerkerrechnung
780 €: Wartung und Reparatur sind enthalten. Getrennte Beträge fehlen.
- Gutschrift
120 €: Mit Rechnung E-11 verknüpfen und die Korrektur zuordnen.
Auf dieser Seite
Diese Unterlagen braucht das Abrechnungsteam
Beginnen Sie mit Objektkennung und Abrechnungszeitraum. Verknüpfen Sie Rechnungen, Gebührenbescheide und Gutschriften über Belegnummern mit den Dateien. Erfassen Sie auch den Leistungszeitraum: Das Rechnungsdatum allein sagt nicht, für welche Monate die Leistung berechnet wurde.
- Kostenbelege einschließlich zugehöriger Korrekturen und Gutschriften.
- Mietvertragliche Vereinbarungen zu Betriebskosten und vorhandene Verteilgrundlagen.
- Einheiten, Flächen oder Verbrauchsdaten in der jeweils verwendeten Fassung.
- Mieter- beziehungsweise Nutzerwechsel mit zugeordneten Zeiträumen.
- Aufstellung der erfassten Vorauszahlungen und ungeklärten Buchungen.
- Vorliegende Messdienstunterlagen sowie offene Rückfragen.
Welche Kosten dürfen in die Abrechnung?
Für die Tragung von Betriebskosten braucht es nach § 556 Absatz 1 BGB eine Vereinbarung. Verwaltungs-, Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten gehören nach § 1 Absatz 2 BetrKV nicht zu den Betriebskosten. Prüfen Sie erfasste Rechnungen daher nach Vertrag und Kostenart.
Enthält eine Rechnung mehrere Leistungen, kennzeichnen Sie eine fehlende Aufteilung. Die gesamte Summe gehört nicht automatisch in eine Kostenposition, nur weil die Rechnung das Gebäude betrifft. Tragen Sie die Rückfrage und die zuständige Person in die Liste ein.
Quellen: BGB § 556: Vereinbarungen über Betriebskosten · BetrKV § 1: Betriebskosten
Beispiel: Was noch geklärt werden muss
Für Objekt M-01 werden die Unterlagen für 2025 vorbereitet. Die Gebührenrechnung ist zugeordnet. Bei der Handwerkerrechnung sind Wartung und Reparatur nicht getrennt ausgewiesen. Eine Gutschrift muss mit der ursprünglichen Rechnung verbunden werden.
| Beleg | Betrag / Zeitraum | Bearbeitungsstand |
|---|---|---|
| Abfallgebühren A-15 | 1.080 €; Januar bis Dezember 2025 | Objektbezug bestätigt; Vertragszuordnung prüfen |
| Handwerker H-08 | 780 €; Termin 18.06.2025 | Wartung und Reparatur: Aufteilung fehlt |
| Gutschrift G-03 | 120 €; Bezug auf Rechnung E-11 | Originalbeleg verknüpfen; Korrektur zuordnen |
Vor der Übergabe: doppelt, falsch zugeordnet oder noch offen?
Vergleichen Sie Rechnungsnummer, Aussteller und Betrag, um doppelte Erfassungen zu erkennen. Prüfen Sie Objekt und Leistungszeitraum. Betrifft ein Beleg mehrere Gebäude, halten Sie die Aufteilung ausdrücklich fest.
Verbinden Sie Gutschriften und korrigierte Rechnungen mit den Ausgangsbelegen. Formulieren Sie offene Aufgaben konkret: „Aufteilung Wartung/Reparatur zu H-08 beim Aussteller anfragen“ statt „Unterlagen unvollständig“.
Liste, Belege und Rückfragen gemeinsam weitergeben
Das Abrechnungsteam erhält die Unterlagenliste mit verknüpften Belegen und offenen Fragen. Kennzeichnen Sie bereits geprüfte Zuordnungen und bewahren Sie den verwendeten Tabellenstand auf. So lassen sich spätere Rückfragen am selben Beleg beantworten.
Quellen zum Nachlesen
- BGB § 556: Vereinbarungen über BetriebskostenAbsatz 1: Vereinbarung über die Tragung der BetriebskostenNachgelesen am 20. September 2026
- BetrKV § 1: BetriebskostenAbsatz 2 Nummern 1 und 2: Verwaltungs-, Instandhaltungs- und InstandsetzungskostenNachgelesen am 20. September 2026
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