Bau & Handwerk
Leistungsänderung dokumentieren: Unterlagen für den Nachtrag
Zusatzarbeit besprochen? Halten Sie fest, was sich gegenüber dem Auftrag ändert. Diese Vorlage bringt Beschreibung, Fotos, Mengen und Absprachen zusammen, damit Angebot und weitere Abstimmung auf denselben Unterlagen beruhen.

Das bekommen Sie
So sieht die ausgefüllte Vorlage aus. Laden Sie die leere Word-Datei herunter und passen Sie sie an Ihren nächsten Vorgang an.
Word-Vorlage herunterladenAusgefülltes Beispiel als PDF ansehenWeitere Formate und Einzeldateien
Kostenlos und ohne Anmeldung.
Weitere Formate und Einzeldateien
Word zum Bearbeiten, PDF zum Ausdrucken. Alle Dateien sind kostenlos und ohne Anmeldung verfügbar.
Leistungsänderung: Ausgangsleistung, Wunsch und Entscheidung
Vier Meter mehr Wand: Was folgt daraus?
- Ausgangsleistung
Trennwand nach freigegebenem Plan; betroffene Position ist zugeordnet.
- Gewünschte Änderung
4 m länger bei 3 m Höhe: 12 m² zusätzliche Fläche auf einer Wandseite.
- Vor dem Angebot
Wandaufbau, zweite Seite, Öffnungen und Anschlüsse mit der Änderung abgleichen.
Auf dieser Seite
Was war beauftragt, was soll sich ändern?
Nennen Sie zuerst die betroffene Vertragsposition oder den freigegebenen Planstand. Beschreiben Sie dann den Unterschied mit Bauteil, Ort und Menge. „Trennwand um vier Meter verlängern“ ist für die Kalkulation greifbarer als „zusätzliche Arbeiten erforderlich“.
Legen Sie die Nachricht oder Gesprächsnotiz mit Absender und Datum dazu. Führen Sie Änderungswunsch, eingereichtes Angebot und vereinbarte Änderung getrennt. Eine interne Kalkulation ist noch keine Freigabe.
Das gehört zur Änderung
Verwenden Sie eine gemeinsame Kennung, etwa A-017, für Fotos, Nachrichten und Berechnungen. Ergänzen Sie bei Fotos Aufnahmedatum und Bauabschnitt. Fehlende Angaben bleiben als konkrete Rückfrage sichtbar.
- Ausgangsleistung mit Positionsnummer und Planstand.
- Änderung mit Datum, Urheber und Originalnachricht.
- Betroffene Mengen, Material, Arbeitszeit und Geräte.
- Kostenansätze mit Einheit und Herkunft.
- Auswirkungen auf den Ablauf mit konkreten betroffenen Arbeiten.
- Offene Rückfragen, Verantwortliche und Stand der Abstimmung.
Beispiel: Eine Trennwand wird verlängert
Im Projekt Musterhof soll eine Trennwand vier Meter länger werden. Bei drei Metern Höhe kommen auf einer Wandseite 4 × 3 = 12 Quadratmeter geometrische Fläche hinzu. Die Mappe enthält die Rechnung und die Zeichnung, aus der die Maße stammen.
Für das Angebot fehlen noch der Aufbau beider Wandseiten, mögliche Öffnungen und geänderte Anschlüsse. Erst mit diesen Angaben lassen sich die Mengen den passenden Leistungspositionen zuordnen. Die zwölf Quadratmeter allein ergeben noch keinen Angebotspreis.
Welche Schritte der Vertrag verlangt
Bei Änderungen nach § 650b BGB steht zunächst die Einigung über Änderung und Mehr- oder Mindervergütung an. Kommt sie innerhalb von 30 Tagen nach Zugang des Änderungsbegehrens nicht zustande, kann der Besteller unter den gesetzlichen Voraussetzungen in Textform anordnen. Art der Änderung, Planungsverantwortung und Zumutbarkeit spielen dabei eine Rolle. Halten Sie Zugang, erforderliche Planung, Angebot und Anordnung getrennt fest.
Für Anordnungen nach § 650b Absatz 2 bestimmt § 650c die Vergütungsanpassung grundsätzlich nach tatsächlich erforderlichen Kosten zuzüglich angemessener Zuschläge für allgemeine Geschäftskosten, Wagnis und Gewinn. Absatz 2 erlaubt auch eine vereinbarungsgemäß hinterlegte Urkalkulation. Übernimmt der Unternehmer zugleich die Planung, besteht bei einer zur Erreichung des vereinbarten Werkerfolgs notwendigen Änderung nach Absatz 1 Satz 2 kein Vergütungsanspruch für vermehrten Aufwand. Kostenansätze brauchen deshalb eine erkennbare Herkunft.
Ist die VOB/B vereinbart, sind auch deren Regeln zu beachten: § 2 Absatz 5 behandelt geänderte Preisgrundlagen durch Bauentwurfsänderungen oder andere Auftraggeberanordnungen. Für verlangte, bisher nicht vereinbarte Leistungen sieht Absatz 6 die Ankündigung des Vergütungsanspruchs vor Ausführungsbeginn vor. Dokumentieren Sie diese Ankündigung mit Empfänger und Zeitpunkt.
Die Mappe stellt die Tatsachen für diese Prüfung bereit. Ob und in welcher Höhe ein Zahlungsanspruch besteht, hängt vom Vertrag und dem tatsächlichen Vorgang ab. Erfasste Stunden allein beantworten das nicht.
Quellen: BGB § 650b: Änderung des Vertrags · BGB § 650c: Vergütungsanpassung · VOB/B Ausgabe 2016: Vergütung bei geänderten und zusätzlichen Leistungen
So kann das Büro direkt weiterarbeiten
Geben Sie die Mappe mit einer kurzen Übersicht weiter: aktueller Stand, offene Fragen, nächste Entscheidung. Verlinken Sie die Originalbelege. Nach jeder Rückmeldung halten Sie fest, welche Angebots- oder Planfassung jetzt gilt. Im Bautagebuch genügt zusätzlich der Verweis auf A-017.
Quellen zum Nachlesen
- BGB § 650b: Änderung des VertragsAbsätze 1 und 2; Voraussetzungen des ÄnderungsverfahrensNachgelesen am 20. September 2026
- BGB § 650c: VergütungsanpassungAbsatz 1 Sätze 1 und 2; Absatz 2Nachgelesen am 20. September 2026
- VOB/B Ausgabe 2016: Vergütung bei geänderten und zusätzlichen Leistungen§ 2 Absätze 5 und 6; nur bei vereinbarter VOB/BNachgelesen am 20. September 2026
Eine Angabe ist überholt oder unklar? Hinweis senden.